Grundgesetz/142a.md
Theodor Heuss, Bundespräsident 96e155bfb9 Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes
Die Pariser Verträge und die beschlossene Wiederaufrüstung der Bundesrepublik sind der Anlass für diese Verfassungsänderungen. Art. 73 Nr. 1 GG wird durch eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Verteidigungsangelegenheiten und Fragen des zivilen Bevölkerungsschutzes erweitert. Eine Änderung des Art. 79 Abs. 1 GG bestimmt die formelle Vereinbarkeit internationaler Verträge mit dem Grundgesetz, und der eingefügte Art. 142 a GG stellt im besonderen fest, dass die Pariser Verträge mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
-- Menzenbach et al., Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 (WD 3 - 380/09), 2009

Signed-off-by: Theodor Heuss, Bundespräsident
Signed-off-by: Franz Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers
Signed-off-by: Fritz Neumayer, Bundesminister der Justiz
Signed-off-by: Gerhard Schröder, Bundesminister des Innern

Source: BGBl. I, p. 45
Passed: 1954-02-26
Date: 1954-03-26
Announced: 1954-03-27
Effective-since: 1954-03-28
Election-period: 2
Votes-yes: 334
Votes-no: 144
Votes-abstentions: 0
Initiative-of: zwei Entwürfe, CDU/CSU, GB/BHE und DP sowie der FDP
1970-01-01 01:00:01 +01:00

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## Artikel 142a
Die Bestimmungen dieses Grundgesetzes stehen dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der am 26. und 27. Mai 1952 in Bonn und Paris unterzeichneten Verträge (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten und Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) mit ihren Zusatz- und Nebenabkommen, insbesondere dem Protokoll vom 26. Juli 1952, nicht entgegen.