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Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentatischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Ländern angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Signed-off-by: Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates Signed-off-by: Adolph Schönfelder, 1. Vizepräsident Signed-off-by: Hermann Schäfer, 2. Vizepräsident Source: BGBl. I, p. 1 Announced: 1949-05-23 Effective-since: 1949-05-24
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% Grundgesetz
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für die Bundesrepublik Deutschland
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% vom 23. Mai 1949.
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# Eingangsformel
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Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
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Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
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Das Grundgesetz wird hiermit gemäß [Artikel 145 Absatz 3](#artikel-145) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
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# Präambel
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Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
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von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
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in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
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um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
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kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
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Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
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Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
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