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Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform): Reform der Mitwirkungsrechte des Bundesrates durch Neubestimmung der Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen, Reform der Gesetzgebungskompetenz durch Abschaffung der Rahmengesetzgebung und Neuordnung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung, klarere Zuordnung der Finanzverantwortung durch Abbau von Mischfinanzierungen und Neufassung der Möglichkeiten für Finanzhilfen des Bundes -- Menzenbach et al., Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 (WD 3 - 380/09), 2009 Signed-off-by: Horst Köhler, Bundespräsident Signed-off-by: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin Signed-off-by: Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern Signed-off-by: Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz Signed-off-by: Peer Steinbrück, Bundesminister der Finanzen Source: BGBl. I, p. 2034 Date: 2006-08-28 Passed: 2006-06-30 Announced: 2006-08-31 Effective-since: 2006-09-01 Election-period: 16 Votes-yes: 428 Votes-no: 161 Votes-abstentions: 3 Initiative-of: CDU/CSU, SPD
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## Artikel 104b
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(1) Der Bund kann soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die
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1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder
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2. zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
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3. zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind.
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(2) Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, wird durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, oder auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Die Finanzhilfen sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten.
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(3) Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Maßnahmen und die erzielten Verbesserungen zu unterrichten.
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