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Anpassungen des Grundgesetzes an die Regelungen des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union; Ergänzung Art. 23 GG: Verankerung des Rechts des Bundestages und des Bundesrates auf Erhebung der sog. Subsidiaritätsklage im Grundgesetz, Einführung einer Pflicht des Bundestages zur Erhebung einer Subsidiaritätsklage bei Antrag eines Viertels seiner Mitglieder, Zulassung von Modifizierungen des Mehrheitsprinzips für die Beschlussfassungen von Bundestag und Bundesrat über die Wahrnehmung der ihnen in den vertraglichen Grundlagen der EU eingeräumten Rechte durch Gesetz; Ergänzung Art. 45 GG: Ermächtigung des Ausschusses für die Angelegenheiten der EU zur Wahrnehmung der Rechte des Bundestages gegenüber der EU; Änderung Art. 93 GG: Anpassung des für Normenkontrollanträge aus der Mitte des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht maßgebenden Quorums an das für die Erhebung der Subsidiaritätsklage vor dem Europäischen Gerichtshof vorgesehene Quorum eines Viertels der Mitglieder des Bundestages -- Menzenbach et al., Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 (WD 3 - 380/09), 2009 Signed-off-by: Horst Köhler, Bundespräsident Signed-off-by: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin Signed-off-by: Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern Signed-off-by: Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz Source: BGBl. I, p. 1926 Date: 2008-10-08 Passed: 2009-04-24 Announced: 2008-10-16 Effective-since: 2009-12-01 Election-period: 16 Votes-yes: 519 Votes-no: 8 Votes-abstentions: 49 Initiative-of: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
385 B
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Artikel 45
Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen. Er kann ihn auch ermächtigen, die Rechte wahrzunehmen, die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind.