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Albert Osswald, Präsident des Bundesrates (für den Bundespräsidenten)
32f4f845f1 Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39)
An die Stelle des bisherigen strikten Verfassungsauftrages zur Neugliederung nach Artikel 29 GG tritt eine "Kann"-Vorschrift. Eine Neugliederung gegen den mehrheitlichen Willen eines betroffenen Landes ist künftig nicht mehr möglich. Ein Gesamtvolksentscheid nach Artikel 29 Abs. 5 Satz 3 GG ist nicht mehr vorgesehen. Artikel 39 GG wird wie folgt geändert: Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens 45, spätestens 47 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet innerhalb von 60 Tagen die Neuwahl statt. Der neue Bundestag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen.
-- Metzenbach et al., Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 (WD 3 - 380/09), 2009

Signed-off-by: Albert Osswald, Präsident des Bundesrates (für den Bundespräsidenten)
Signed-off-by: Hans-Dietrich Genscher, Stellvertreter des Bundeskanzlers
Signed-off-by: Werner Maihofer, Bundesminister des Innern
Signed-off-by: Hans-Jochen Vogel, Bundesminister der Justiz

Source: BGBl. I, p. 2381
Passed: 1976-07-01
Date: 1976-08-23
Announced: 1976-08-27
Effective-since: 1976-08-28 (Art. 29)
Effective-since: 1976-12-14 (Art. 39, Abs. 1 und 2; Art. 45; Art. 45a, Abs. 1, Satz 2; Art. 49)
Election-period: 7
Votes-yes: 336
Votes-no: 13
Votes-abstentions: 1
Initiative-of: zusammengeführt aus Regierungsvorlage und Bundestags-Initiative von CDU/CSU
1976-08-23 00:00:00 +01:00
Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates
098f4fd419 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949.
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentatischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Ländern angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Signed-off-by: Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates
Signed-off-by: Adolph Schönfelder, 1. Vizepräsident
Signed-off-by: Hermann Schäfer, 2. Vizepräsident

Source: BGBl. I, p. 1
Announced: 1949-05-23
Effective-since: 1949-05-24
1970-01-01 01:00:01 +01:00