Gesetz zur Änderung des Artikels 107 des Grundgesetzes

Verschiebung des Termins für die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern um zwei Jahre
-- Menzenbach et al., Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 (WD 3 - 380/09), 2009

Signed-off-by: Theodor Heuss, Bundespräsident
Signed-off-by: Franz Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzler
Signed-off-by: Beate Schäffer, Bundesministerin der Finanzen
Signed-off-by: Robert Lehr, Bundesminister des Inneren
Signed-off-by: Thomas Dehler, Bundesminister der Justiz

Source: BGBl. I, p. 130
Passed: 1952-12-11
Date: 1953-04-20
Announced: 1953-04-22
Effective-since: 1953-04-23
Election-period: 1
Initiative-of: Regierungsvorlage
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Theodor Heuss, Bundespräsident 1970-01-01 01:00:01 +01:00
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## Artikel 107 ## Artikel 107
Die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder soll spätestens bis zum 31. Dezember 1952 erfolgen, und zwar durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies gilt nicht für die Realsteuern und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. Hierbei ist jedem Teil ein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Steuern oder Steueranteile entsprechend seinen Aufgaben einzuräumen. Die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder soll spätestens bis zum 31. Dezember 1954 erfolgen, und zwar durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies gilt nicht für die Realsteuern und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. Hierbei ist jedem Teil ein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Steuern oder Steueranteile entsprechend seinen Aufgaben einzuräumen.