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Gesetz zur Änderung des Artikels 107 des Grundgesetzes
Verschiebung des Termins für die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern um zwei Jahre -- Menzenbach et al., Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 (WD 3 - 380/09), 2009 Signed-off-by: Theodor Heuss, Bundespräsident Signed-off-by: Franz Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzler Signed-off-by: Beate Schäffer, Bundesministerin der Finanzen Signed-off-by: Robert Lehr, Bundesminister des Inneren Signed-off-by: Thomas Dehler, Bundesminister der Justiz Source: BGBl. I, p. 130 Passed: 1952-12-11 Date: 1953-04-20 Announced: 1953-04-22 Effective-since: 1953-04-23 Election-period: 1 Initiative-of: Regierungsvorlage
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## Artikel 107
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Die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder soll spätestens bis zum 31. Dezember 1952 erfolgen, und zwar durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies gilt nicht für die Realsteuern und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. Hierbei ist jedem Teil ein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Steuern oder Steueranteile entsprechend seinen Aufgaben einzuräumen.
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Die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder soll spätestens bis zum 31. Dezember 1954 erfolgen, und zwar durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies gilt nicht für die Realsteuern und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. Hierbei ist jedem Teil ein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Steuern oder Steueranteile entsprechend seinen Aufgaben einzuräumen.
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