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Zweites Gesetz zur Änderung des Artikels 107 des Grundgesetzes
Nochmalige Verlängerung der Frist zur endgültigen Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf den Bund um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 1955 durch Änderung des Artikels 107 des Grundgesetzes -- Menzenbach et al., Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 (WD 3 - 380/09), 2009 Signed-off-by: Theodor Heuss, Bundespräsident Signed-off-by: Konrad Adenauer, Bundeskanzler Signed-off-by: Franz Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (für den Bundesminister der Finanzen) Signed-off-by: Gerhard Schröder, Bundesminister des Innern Signed-off-by: Fritz Neumayer, Bundesminister der Justiz Source: BGBl. I, p. 517 Passed: 1954-12-15 Date: 1954-12-25 Announced: 1954-12-30 Effective-since: 1954-12-31 Election-period: 2 Votes-yes: 421 Votes-no: 0 Votes-abstentions: 0 Initiative-of: CDU/CSU, FDP, GB/BHE und DP
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## Artikel 107
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Die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder soll spätestens bis zum 31. Dezember 1954 erfolgen, und zwar durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies gilt nicht für die Realsteuern und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. Hierbei ist jedem Teil ein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Steuern oder Steueranteile entsprechend seinen Aufgaben einzuräumen.
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Die endgültige Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder soll spätestens bis zum 31. Dezember 1955 erfolgen, und zwar durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies gilt nicht für die Realsteuern und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. Hierbei ist jedem Teil ein gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Steuern oder Steueranteile entsprechend seinen Aufgaben einzuräumen.
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