diff --git a/074.md b/074.md index 45f8f5c..55e9dd1 100644 --- a/074.md +++ b/074.md @@ -12,6 +12,7 @@ Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: 9. die Kriegsschäden und die Wiedergutmachung; 10. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen und die Sorge für die Kriegsgräber; 11. das Recht der Wirtschaft (Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen); +11a. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe; 12. das Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsvermittlung sowie die Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung; 13. Förderung der wissenschaftlichen Forschung; 14. das Recht der Enteignung, soweit sie auf den Sachgebieten der [Artikel 73](#artikel-73) und [74](#artikel-74) in Betracht kommt; diff --git a/087c.md b/087c.md new file mode 100644 index 0000000..78640f5 --- /dev/null +++ b/087c.md @@ -0,0 +1,4 @@ +## Artikel 87c + +Gesetze, die auf Grund des [Artikels 74 Nr. 11a](#artikel-74) ergehen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie von den Ländern im Auftrage des Bundes ausgeführt werden. +